I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge an CNDesign Services, bzw. Cédric Neuenschwander, folgend «CNDesign» genannt.
2. „Produkte“ im Sinne dieser AGB sind alle von CNDesign hergestellten Bild-, Video- und Audiodateien, sowie Lichtbilder, Drucke und Skulpturen, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
II. Urheberrecht
1. CNDesign steht das Urheberrecht an den Produkten nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die von CNDesign hergestellten Produkte sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3. Überträgt CNDesign Nutzungsrechte an seinen Produkten ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an CNDesign.
5. Der Besteller eines Produktes hat kein Recht, das Produkt zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
6. Bei der Verwertung der Produkte kann CNDesign, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Produkts genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt CNDesign zum Schadensersatz.
7. Die Rohdaten und Quelldateien, wie zB. Photoshop-, InDesign- und After-Effects-Dateien, verbleiben bei CNDesign. Eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Produkte wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist CNDesign die Endpreise ohne Mehrwertsteuer aus.
2. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Produkte Eigentum von CNDesign und eine Nutzung der Produkte ist nicht gestattet.
4. Hat der Auftraggeber CNDesign keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Produkte gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. CNDesign behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
IV. Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet CNDesign für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. CNDesign haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die CNDesign oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet CNDesign – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2 . CNDesign verwahrt die Negative, Dias und Daten sorgfältig. CNDesign ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, aufbewahrte Negative, Dias und Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
3. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern, Skulpturen, Drucke und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
V. Nebenpflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen an CNDesign übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist CNDesign berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Überlässt CNDesign dem Auftraggeber mehrere Produkte zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Produkte innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Produkte kann CNDesign, sofern CNDesign den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
3. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die CNDesign nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält CNDesign auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass der Fotografin kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann CNDesign auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
4. Liefertermine für Produkte sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von CNDesign bestätigt worden sind. CNDesign haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
VII. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. CNDesign verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
VIII. Digitale Fotografie
1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung von Lichtbilder von CNDesign auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von CNDesign.
2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
3. CNDesign ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
4. Wünscht der Auftraggeber, dass CNDesign ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
5. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.
IX. Bildbearbeitung
1. Die Bearbeitung von Produkten von CNDesign und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung von CNDesign. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Produkte von CNDesign digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name «CNDesign Services» mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und CNDesign als Urheberin der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, CNDesign mit der elektronischen Bearbeitung fremder Produkte (zB. Lichtbilder) zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt CNDesign von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
X. Nutzung und Verbreitung
1. Die Verbreitung und Vervielfältigung von Produkten von CNDesign im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven oder Datenträgern, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von CNDesign.
XI. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von CNDesign, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz von CNDesign als Gerichtsstand vereinbart.